Gründungsverankerung

Für eine lebendige und nachhaltige Gründungskultur an einer Hochschule muss die Gründungsförderung strukturell und institutionell an der Hochschule verankert sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Thema in Hochschulgremien, Haushalts- und Personalplanung sowie in der strategischen Ausrichtung der Hochschule Gehör findet.

Gründungsthematik fest in Strategie und Struktur vieler Hochschulen verankert

Bei den großen Hochschulen erreichen die Universität des Saarlandes sowie die Technische Universität München den Maximalwert von 3 Punkten, sechs andere Hochschulen liegen mit 2,9 Punkte nahezu gleichwertig dahinter. Insgesamt erreichen 26 der 39 großen Hochschulen, für die Werte vorliegen, bei diesem Baustein einen Wert von 2,5 oder höher. Die meisten großen Hochschulen haben das Thema Gründungen – zumindest gemessen an den hier verwendeten Indikatoren und Referenzzahlen von 2012 – fest in ihren Strategien und Strukturen verankert.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den mittelgroßen Hochschulen. 33 der 64 bewertbaren Hochschulen haben mindestens 2,5 Punkte. Sieger ist die Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder, auf dem zweiten Platz landet die Hochschule Mainz. Primus bei den kleinen Hochschulen ist die private Fachhochschule Göttingen. Auch die HHL Leipzig Graduate School of Management, die WHU – Otto Beisheim School of Management und die Technische Universität Bergakademie Freiberg erzielen sehr gute Ergebnisse.

 

 
Wie das Ranking für diesen Baustein zeigt, haben viele Hochschulen aller drei Größenklassen nahezu alle im Baustein gemessenen Instrumente implementiert. Dies drückt sich auch in den folgenden Zahlen aus:

  • Bei 122 der 140 Hochschulen, die Angaben zur Verankerung der Gründungsförderung in ihren Zielvereinbarungen mit den Hochschulträgern gemacht haben, ist die Gründungsförderung als strategisches Ziel festgeschrieben. Dies entspricht etwa 87 Prozent. Bei 97 Hochschulen wurden auch konkrete Projekte, Maßnahmen und/oder Ziele festgelegt.
  • Ganz überwiegend – dass heißt in 128 von 156 auswertbaren Fällen – ist das Thema Gründungen explizit und sichtbar einem Mitglied der Hochschulleitung zugeordnet. Die explizite Zuordnung wurde von den Hochschulen der 2016er-Befragung als einer der vier wichtigsten Erfolgsfaktoren für eine gelungene Gründungsförderung herausgestellt.
  • An 465 von 1.013 Fakultäten beziehungsweise Fachbereichen der Hochschulen mit Gründungsförderung gibt es Gründungsbeauftragte oder vergleichbare Positionen. Dies entspricht etwa 46 Prozent.
  • Über eine zentrale Koordinierungsstelle zur Gründungsförderung verfügen knapp 95 Prozent der teilnehmenden Hochschulen, bei denen Gründungen eine Rolle spielen. Über eine schriftlich fixierte Transferstrategie verfügen gut zwei Drittel der Hochschulen mit Angaben, weitere knapp 25 Prozent erarbeiten eine solche gerade.
  • Auch in der Lehre spielt das Thema Gründung eine immer größere Rolle. 97 von 156 Hochschulen gaben an, dass bei ihnen mindestens eine Gründungsprofessur vorhanden sei. In 4.987 Studiengängen lassen sich gründungsrelevante Veranstaltungen gemäß Prüfungsordnung anrechnen. Dies entspricht gut jedem zweiten Studiengang der 128 Hochschulen, die hierzu Angaben gemacht haben.
  • Das Controlling der Gründungsförderung ist gut ausgebaut: 129 der gründungsaffinen Hochschulen des Samples dokumentieren die Entwicklung von Gründungsvorhaben, 62 von ihnen sogar standardisiert. Die Gründungen werden von 132 der Hochschulen nachverfolgt – hier ist die Nachverfolgung jedoch überwiegend nicht standardisiert.

 

Gründungsförderung stark von Drittmitteln abhängig

Insgesamt haben im 2018er Gründungsradar 103 Hochschulen Angaben zum Budget ihrer jeweiligen Gründungsförderung gemacht. Zusammengenommen standen diesen Hochschulen etwa 109 Millionen Euro für die Gründungsförderung zur Verfügung, davon stammen knapp 82 Millionen Euro aus Drittmitteln, von denen private Drittmittel etwa 31 Millionen Euro ausmachen. Somit stammen bei den hier betrachteten Hochschulen fast drei von vier Euro in der Gründungsförderung aus Drittmitteln. Doch wie sieht es an den einzelnen Hochschulen aus? Der durchschnittliche Anteil, den die Drittmittel am Budget der Gründungsförderung ausmachen, liegt an den Hochschulen bei circa 61 Prozent. Der Drittmittelanteil unterscheidet sich zwischen den Hochschulgrößenklassen: Gerade kleine Hochschulen sind auf Drittmittel angewiesen – der durchschnittliche Anteil liegt bei 75 Prozent. Bei mittelgroßen und großen Hochschulen liegt er bei 58 beziehungsweise 55 Prozent. 26 der 103 Hochschulen mit Angaben weisen keine Eigenmittel für die Gründungsförderung auf, an 37 machen die Eigenmittel mehr als 50 Prozent des Gründungsbudgets aus.