Mit dem Programm "EXIST-Potentiale" – eine Fördermaßnahme des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie – im Rahmen der Förderlinie EXIST-Gründungskultur – werden der Aufbau, die inhaltliche Weiterentwicklung und internationale Profilierung von Hochschulen und Gründungsnetzwerken im Bereich der Start-up-Förderung gefördert. EXIST-Potentiale bietet die Chance, neue Impulse für gründungsfördernde Maßnahmen zu setzen und die Strukturen noch weiter zu professionalisieren. Die Fördermaßnahme richtet sich sowohl an die durch EXIST-Gründungskultur in den vergangenen Jahren entstandenen Gründungsnetzwerke an Hochschulen als auch an kleinere und mittlere Hochschulen, die in der Vergangenheit noch keine EXIST-Förderung in Anspruch genommen haben.
Mit der Maßnahme sollen eine wahrnehmbare und aktivierende Gründungskultur an Hochschulen sowie die not-wendigen Rahmenbedingungen für innovative und wachstumsstarke Start-ups aus der Wissenschaft in den Hochschulen implementiert werden, um mittelfristig in der Region zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen. Um die Potenziale nachhaltig zu erschließen und den unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Gründungsnetzwerke Rechnung zu tragen, wurde eine gezielte Schwerpunktsetzung innerhalb der Programms vorgenommen, auf die sich die Hochschulen auf einer Förderung bewerben konnten.
Die Fördermaßnahme ist auf eine flächendeckende Resonanz bei den Hochschulen gestoßen: 220 Hochschulen haben sich für eine Förderung in der Projektphase beworben. Davon konnten gut 60 Prozent die Expertenjurys mit ihrem Konzept überzeugen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass etliche der 429 Hochschulen in Deutschland Verwaltungshochschulen sind und damit keinen inhaltlichen Bezug zum Thema Existenzgründungen haben, kann man von einer nahezu vollständigen, aber in jedem Fall flächendeckenden Erreichung der institutionellen Zielgruppe durch das Programm EXIST-Potentiale sprechen.
Die Fördermaßnahme gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Phasen. Die sechsmonatige Konzeptphase diente der Erstellung eines detaillierten Konzepts für die Verbesserung der Start-up-Unterstützung an der jeweiligen Hochschule und der Vorbereitung eines umfangreichen Projektantrags.
Zum Ende der Konzeptphase haben die Hochschulen und Universitäten Anträge für die Projektphase gestellt, die von Expertenjurys begutachtet wurden. Die Bandbreite der zur Förderung empfohlenen Projekte und Hochschulen erstreckt sich über ganz Deutschland. Insgesamt wurden 101 Vorhaben – sowohl einzelne Hochschulen als auch Hochschulverbünde mit bis zu sieben beteiligten Hochschulen – zur Förderung ausgewählt. Die 142 prämierten Hochschulen – sowohl staatliche als auch private Hochschulen – werden für die vier Jahre der Vorhabenlaufzeit mit etwa 150 Millionen Euro gefördert.
Die Entwicklung der Richtlinie, die Vorhabendurchführung und die Evaluation der Fördermaßnahme wurden und werden durch den EXIST-Sachverständigenbeirat intensiv begleitet. Für die Auswahl der Vorhaben hat das BMWi für jeden inhaltlichen Schwerpunkt eine Expertenjury berufen. Eines der zentralen Kriterien bei der Auswahl der Vorhaben und der Beurteilung des Erfolges der Maßnahme ist die Nachhaltigkeit der Vorhaben. Nachhaltigkeit im Sinne der Förderrichtlinie bedeutet, dass Zuwendungen und erstellte Inhalte auch nach Ende der Förderlaufzeit weiter erfolgreich eingesetzt, fortentwickelt und finanziert werden sollten, um eine langfristige Gründungkultur in der deutschen Hochschullandschaft zu schaffen.