Fazit und Handlungsempfehlungen

Trotz des negativen bundesweiten Trends mit einem Rückgang der Gründungszahlen um 6,4 Prozent zwischen 2021 und 2023 zeigt sich an den Hochschulen eine leichte positive Entwicklung im Output von Gründungen, mit einer Gesamtsteigerung von 5,3 Prozent auf 2.927 Gründungen.

Diese Entwicklung ist nicht nur dem unterschiedlichen Sample zur Vorerhebung zuzurechnen: Betrachtet man nur Hochschulen, die in der Vorerhebung ebenfalls Angaben gemacht haben, steigen die Gründungszahlen immerhin noch um 2,8 Prozent. Von den Gründungen im Jahr 2023 basiert jede zehnte Gründung auf einem Schutzrecht, was die Innovationskraft der Hochschulen unterstreicht.

Während sich das Feld der Gründungsförderung an deutschen Hochschulen seit der ersten Erhebung des Gründungsradars im Jahr 2012 dynamisch entwickelt hat, bestätigen sich 2025 mit Blick auf die Methodik und Fokus des Gründungsradars erneut relativ etablierte Spitzengruppen sowohl in den unterschiedlichen Bausteinen der Gründungsförderung (zum Beispiel Gründungsverankerung, Gründungsunterstützung, Gründungsaktivitäten) als auch im Gesamtranking. Zu diesen zählen zum einen Hochschulen, die von Anfang an erhebliche Energie und Ressourcen in die Förderung unternehmerischer Aktivitäten investiert haben. Zum anderen gehören Hochschulen dazu, die durch gezielte Förderprogramme von Bund und Ländern, durch Kooperationen mit der Wirtschaft sowie durch das Engagement enthusiastischer Praktikerinnen und Praktiker ihre Ausgangsposition verbessern konnten und sich als erfolgreiche Hochschule in der Gründungsförderung etablieren konnten.

 

Verstetigung der Gründungsförderung bleibt Herausforderung

Jedoch ziehen sich die bekannten Herausforderungen im Bereich der Gründungsförderung an Hochschulen auch ins Jahr 2025. Insbesondere die projektgebundene Finanzierung und die damit verbundene problematische Planbarkeit bleiben drängende Probleme. Denn die Abhängigkeit von Drittmitteln steigt 2023 auf einen Anteil von 76,9 Prozent (2021: 74,3 Prozent). Problematisch ist dabei außerdem, dass der Anteil privater Drittmittel gleichzeitig von 8,9 auf 8,3 Prozent sinkt.

Trotz der finanziellen Herausforderungen ist es für Hochschulen jedoch möglich, Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, ihre Projekte in verstetigte Strukturen zu überführen. Dabei können verschiedene Strategien zur Verstetigung, die beispielsweise in der Sonderveröffentlichung zum Gründungsradar (Stifterverband 2025) vorgestellt wurden, miteinander kombiniert und auf spezifische Bedürfnisse der Hochschule zugeschnitten werden. Mit Blick auf die Priorisierung der Gründungsförderung durch die Hochschulen selbst zeigt sich, dass deutlich mehr erforderlich und möglich ist: Nur durchschnittlich 0,25 Prozent der Haushaltsmittel von Hochschulen werden für die Gründungsförderung verwendet (2021: 0,26 Prozent). In Zeiten begrenzter Ressourcen liegt es auch an den Hochschulen selbst, durch ihre Entscheidungen und die Priorisierung bei der Vergabe von Haushaltsmitteln zu verdeutlichen, welche Bedeutung sie der Gründungsförderung an ihrem Standort beimessen.

 

Erstarkende Netzwerke und Verbund-Arbeit

Gleichzeitig zeigt der Gründungsradar, dass Hochschulen zunehmend auf innovative Verbundstrukturen setzen, um sich an die veränderten Rahmenbedingungen, zum Beispiel in den Förderstrukturen, anzupassen und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Nahezu alle teilnehmenden Hochschulen sind in institutionellen Netzwerken im Bereich Gründungen aktiv und kooperieren dabei mit vielfältigen Partnern, unabhängig von ihrer Größe. Insbesondere durch Verbundarbeit können Ressourcen aufgeteilt und Aktivitäten in der Gründungsförderung effizienter gestaltet werden. Dies kann beispielsweise durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und die Spezialisierung einzelner Verbundpartner auf gewisse Technologiefelder geschehen, wie es zum Beispiel der Berliner Verbund Science & Startups umsetzt. Weiterhin konnte die Zahl der Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen und Unternehmen und/oder Politik seit der letzten Erhebung verdoppelt werden.

Der Aufbau und die Pflege von Netzwerken stellt nicht nur einen der stärksten Bereiche der Gründungsförderung an Hochschulen dar, sondern spiegelt auch die sich verändernden Bedingungen in der Datenerhebung wider. Es zeigt sich ein zunehmendes Bestreben, Gründungsaktivitäten und -förderung in Verbünden durchzuführen und gemeinschaftlich erzeugte Erfolge systematisch zu erheben und zu analysieren. Dies bedarf auch einer Weiterentwicklung des Gründungsradars.

 

Neue Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern

Die Förderlandschaft für eine Gründungsunterstützung an Hochschulen wird sich in den nächsten Jahren deutlich verschieben: Während in der Vergangenheit der Bund eine zentrale Rolle bei der Breitenförderung spielte, werden in Zukunft verstärkt Leuchtturmprojekte und Public Private Partnerships gefördert, um privatwirtschaftliches Engagement und das Einwerben von Wagniskapital für hochschulnahe Gründungen anzukurbeln. Das Förderprogramm "Startup Factories", das sich an Best Practices in diesem Bereich orientiert, zeigt diese Entwicklung deutlich auf. Die Verantwortung der Länder verschiebt sich hingegen zunehmend hin zu einer regionalen Breitenförderung. Durch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen zwischen den Bundesländern bietet dies die Chance, Förderrichtlinien passgenauer auf Kontextfaktoren auszurichten sowie regionale Netzwerke zwischen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft auszubauen. Programme wie "Exzellenz Start-up Center.NRW" sowie begleitende innovative Einzelvorhaben des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen Wirkung: Gleich acht Hochschulen aus NRW liegen im Gründungsradar 2025 bei den großen Hochschulen unter den Top 20. Auch in Baden-Württemberg, Bayern oder Niedersachsen gibt es vielversprechende Ansätze für Förderinitiativen der Gründungsförderung.

Der Bund könnte seine Programme künftig außerdem verstärkt auf die Wachstumsphasen von Gründungen ausrichten, um gezielt Skalierung und Wertschöpfung zu fördern – etwa durch die Unterstützung bei der Akquise von Ankerkunden, öffentlicher Beschaffung, der Gewinnung von Aufträgen, Erleichterung von Beteiligungsmöglichkeiten (vgl. SPRIN-D) oder der Internationalisierung.

 

Stärkung von Gründungsökosystemen nötig

Hochschulen sollten daneben gezielt mit regionalen Partnern wie IHKs, DHIKs und weiteren Netzwerken zusammenarbeiten, um regionale Gründungsökosysteme zu fördern. Ein zentraler Baustein ist dabei das Fundraising von privaten Akteuren, das sowohl finanzielle Mittel als auch die Bereitstellung von Laboren und Ressourcen umfassen kann. Unterschiedliche Ansätze, wie beispielsweise Matching-Programme mit Unternehmen zur Entwicklung von Technologielösungen, können langfristig stabile Finanzierungsquellen erschließen. Parallel dazu ist auch der Aufbau privater Strukturen, etwa durch Gründungsstiftungen, von großer Bedeutung.

Public-Private-Partnerships (PPPs) sollten sich jedoch nicht allein auf Finanzierungen beschränken. Hochschulen können von der Expertise von Unternehmen in vielfacher Hinsicht profitieren – sei es durch Kooperationen in Lehre und Forschung, durch Mentoring- und Coaching-Programme, den Zugang zu Netzwerken oder strategische Partnerschaften auf übergreifender Ebene. Durch innovative Finanzierungsmodelle, eine stärkere Vernetzung und die aktive Einbindung privater Akteure und Akteurinnen lässt sich eine nachhaltige und vielfältige Förderlandschaft schaffen, die Wissenschaft und Innovation langfristig stärkt.

 

Klare IP-Reglungen und finanzieller Schutz von Gründungen

Für Gründerinnen und Gründer ist es entscheidend, dass sie wissen, unter welchen Bedingungen sie geistiges Eigentum nutzen dürfen. Unklare oder komplexe Regelungen können rechtliche Konflikte verursachen und das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der Hochschule beeinträchtigen. Das Fehlen klarer Regelungen verzögert Gründungsprozesse und wird von der Mehrzahl der Gründerinnen und Gründern negativ gesehen (Fraunhofer ISI 2024). Auch Hochschulen profitieren von klaren Regelungen, da diese sicherstellen, dass sie fair an den Erfolgen von Ausgründungen beteiligt werden, zum Beispiel durch (virtuelle) Beteiligungen oder Lizenzgebühren. Von den teilnehmenden Hochschulen gaben knapp 69 Prozent an, schriftlich fixierte Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum zu haben, eine positive Entwicklung gegenüber 59 Prozent bei der letzten Erhebung. Schnelle, transparente und rechtssichere Prozesse werden so immer weiter gefördert.

Auch für die Zeit nach der offiziellen Gründung sollten innovationsfreundliche Regelungen etabliert werden. Beispielsweise sollte der Zugang zu Laboren, technischer Infrastruktur und Spezialgeräten erhalten bleiben, ohne unmittelbar Nutzungs- oder Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Insbesondere in der kritischen Anfangsphase sind junge Unternehmen finanziell stark belastet, und hohe Gebühren könnten den Fortschritt erheblich hemmen oder sogar das Scheitern der Gründung zur Folge haben. Der Zugang zu universitärer Infrastruktur bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Technologien kosteneffizient weiterzuentwickeln, ihre Prototypen zu Marktreife zu bringen und erste Einnahmen zu erzielen. Dies ist insbesondere für forschungsintensive Gründungen essenziell, die auf spezialisierte Geräte und Laboreinrichtungen angewiesen sind, die außerhalb der Hochschulen häufig nur zu hohen Kosten verfügbar sind. Eine Anpassung des gemeinnützigkeitsrechtlichen Begünstigungsverbots an die beihilferechtlichen De-minimis-Regeln könnte ein ausgründungsfreundlicheres Umfeld an Hochschulen schaffen.

 

Stärkung der Diversität

Im Gegensatz zum negativen Trend des bundesweiten Gründerinnen-Anteils (Deutscher Startup Monitor 2024) bleibt der Anteil von Gründerinnen an Hochschulen mit 30 Prozent zumindest auf einem stabilen Niveau. Dies ist den Anstrengungen der Hochschulen und unter anderem Förderlinien wie „EXIST-Women“ zu verdanken: Die Zahl der Hochschulen mit Programmen zur Förderung von Gründerinnen und Diversität ist erfreulicherweise von 56,9 auf 78,5 Prozent gestiegen, weitere 7 Prozent befinden sich in der Entwicklung solcher Angebote. Um aber den Übergang von Förderung zu tatsächlichen Gründungen weiter zu verbessern, müssen strukturelle Hindernisse wie die Doppelbelastung durch Care-Arbeit und Gründung stärker adressiert werden (Female Founders Monitor 2022). Auch Mentoring und gezielte Vernetzung für Gründerinnen sind unverzichtbar: Im Jahr 2023 gingen lediglich 1,8 Prozent des europäischen Venture Capitals an rein weiblich gegründete Unternehmen (Rubio 2024). Diese erschreckende Zahl zeigt, wie dringend Maßnahmen nötig sind, um Gründerinnen besseren Zugang zu Finanzierung und Investorennetzwerken zu ermöglichen.