Die Gründung eines Unternehmens und die Verwirklichung großer Ideen gelingt in den seltensten Fällen allein. Derart komplexe Prozesse und Entscheidungen benötigen Beratung und Experimentierräume. Hochschulen und ihre Netzwerkpartner im Bereich Gründungen sind hierfür ideale Akteure.
Gründungsvorhaben an Hochschulen
Für das Jahr 2019 haben die teilnehmenden Hochschulen insgesamt 7.389 Gründungsvorhaben, das heißt konkrete Gründungsideen, für die ein Prototyp oder Ähnliches bereits besteht, gemeldet. Das entspricht etwa 35,4 Vorhaben je 10.000 Studierende. Immerhin 3.295 dieser Gründungsvorhaben beruhen auf Wissens- und/oder Technologietransfer aus den Hochschulen, 528 auf Basis konkreter Schutzrechte wie beispielsweise Patenten. In Bezug auf die Studierendenzahl werden an kleinen Hochschulen durchschnittlich deutlich mehr Gründungsvorhaben hervorgebracht als an mittleren und großen Hochschulen.
An etwa drei von fünf der betreuten Gründungsprojekte sind Studierende beteiligt, Absolventen an knapp einem Drittel. Wissenschaftliches Personal (inklusive Promovierende) sind an etwa 17 Prozent und hochschulexterne Personen an circa 23 Prozent der betreuten Gründungsvorhaben involviert. An etwa 47 Prozent der Gründungsideen sind Personen aus dem Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) beteiligt. Frauen sind an circa einem Drittel aller Gründungsvorhaben involviert.
Die Menschen in der Gründungsförderung
Für die Betreuung der Gründungsvorhaben sind in der Regel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gründungsförderungseinrichtungen der Hochschulen verantwortlich. Sie sorgen mit ihrem Einsatz dafür, Ideen und Vorhaben realistisch einzuschätzen, offene Fragen im Gründungsprozess zu klären, Förderungen anzustoßen und vieles mehr. Im Durchschnitt gibt es eine Arbeitskraft (in Vollzeitäquivalenten) für etwa 3.000 Studierende. Zusammengenommen sind an den Gründungsförderungen an den teilnehmenden Hochschulen 1.056 Menschen beziehungsweise 684 Vollzeitäquivalente beschäftigt. 405 der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zumindest teilweise über Grundmittel finanziert, 683 zumindest teilweise über Drittmittel. Es handelt sich bei der Aufteilung nach Stellenfinanzierung um Mindestzahlen, da diese Differenzierung nicht von allen Hochschulen mit Angaben zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgefüllt wurde. Insgesamt zeigt sich in der Statistik wieder die häufig negativ beschriebene große Abhängigkeit von Drittmittelprojekten.
Die Betreuungsrelation, bezogen auf die Studierendenzahlen der Hochschule, ist an kleinen Hochschulen deutlich besser als an größeren: an kleinen eine Vollzeitkraft je 1.400 Studierende, an mittelgroßen eine Vollzeitkraft je 2.500 Studierende und an großen Hochschulen eine Vollzeitkraft je 3.900 Studierende (gerundet auf 100er-Stelle). Im Vergleich mit der Gründungsradarerhebung 2018 hat sich die Betreuungsrelation an kleinen Hochschulen im Durchschnitt verschlechtert, während sie sich an mittelgroßen und großen Hochschulen verbessert hat (2018: kleine = 1 zu 1.200, mittel = 1 zu 2.950, groß = 1 zu 4.200).
Beratungsleistungen
Im Erhebungsinstrument zum Gründungsradar wurden die Hochschulen befragt, für welche Aspekte des Gründungsprozesses sie oder ihre Netzwerkpartner Beratungen anbieten. Auffallend: Gerade Beratungsleistungen zur rechtlichen Absicherung sowie zur Finanzierung werden häufig eher von Netzwerkpartnern übernommen.
Mentoring im Gründungsprozess
Eine häufig noch engere Verbindung und Beratung kann durch Mentoringprogramme erzielt werden. An 63 Prozent der antwortenden Hochschulen sind derartige Programme installiert. In der Regel findet sowohl ein Mentoring mit fachlichem Bezug als auch ein Mentoring mit betriebswirtschaftlichem Fokus statt. Seltener anzutreffen sind derartige Mentoringprogramme an mittelgroßen Hochschulen (zu 53 Prozent), besonders häufig finden sich Mentoringprogramme im Gründungskontext in Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Weitere Unterstützungsangebote
Konkrete Hilfen in Form von Räumen, Infrastruktur, finanzieller Unterstützung und Netzwerkzugängen sind gerade in der Frühphase für Gründerinnen und Gründer überaus wichtig. In welcher Form finanzielle Beteiligungen an Gründungsunternehmungen für die Hochschule möglich sind, bestimmt häufig die Landesgesetzgebung. Gemäß den Angaben der Hochschulen kommt eine Beteiligung am häufigsten im Saarland, in Schleswig-Holstein sowie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern vor.