Gründungsverankerung an Hochschulen

Die institutionelle Verankerung ist der ausschlaggebende Faktor für die erfolgreiche Gründungsförderung an Hochschulen. Durch die Festlegung von Strategien, Zielen und Zuständigkeiten sowie die Bereitstellung von personellen und finanziellen Ressourcen wird sichergestellt, dass Angebote langfristig etabliert werden.

Inwieweit Gründungsförderung an den Hochschulen verankert ist, wird in der Folge näher beleuchtet. Hier lassen sich auch Entwicklungen seit der Befragung des Gründungsradars 2020 erkennen.
 

Gründungsförderung in den Zielvereinbarungen und Hochschulstrategien
Bereits im Gründungsradar 2020 war die Gründungsförderung in 85 Prozent der antwortenden Hochschulen (N = 171) in den Zielvereinbarungen verankert. In der vorliegenden Befragung ist der Anteil nahezu gleich (rund 88 Prozent, N = 179). Knapp 80 Prozent dieser Zielvereinbarungen sind auch mit konkreten Projekten, Maßnahmen oder Zielen hinterlegt. Bei nur knapp 12 Prozent der teilnehmenden Hochschulen ist die Gründungsförderung nicht in der Zielvereinbarung verankert.

Rund 76 Prozent der antwortenden Hochschulen verfügen über eine Transferstrategie, dies ist eine leichte Steigerung um 4 Prozent im Vergleich zum Gründungsradar 2020. Mindestens die Hälfte der antwortenden Hochschulen verfügt zudem über eine Strategie zum Thema Gründungen beziehungsweise zum Thema Entrepreneurship.
 

Verankerung von Gründungsförderung in den Hochschulleitungen
Eine Verankerung des Themas Gründung in der Hochschulleitung erfolgt bei 152 von 195 antwortenden Hochschulen, was knapp 78 Prozent entspricht. Die Verankerung der angrenzenden Themenbereiche Transfer und Entrepreneurship liegt bei knapp 89 beziehungsweise 63 Prozent. Die Zahlen entsprechen etwa denjenigen aus der Vorerhebung. 

Es lässt sich wie in der vorangegangenen Befragung ein Trend der Verankerung des Themas Gründungen und/oder Entrepreneurship in Abhängigkeit von den Hochschulgrößen erkennen: Bei kleineren Hochschulen haben nur 71 Prozent (das sind 49 Hochschulen) das Thema in der Hochschulleitung verankert, bei mittleren und großen Hochschulen sind es gleichermaßen jeweils knapp 86 Prozent (66 mittlere und 42 große Hochschulen). Im Vergleich zum Gründungsradar 2020 haben sich die Ergebnisse kaum verändert.

Die Verankerung von Gründungsförderung in der Hochschulleitung wird von 74 der insgesamt 195 Hochschulen als ein zentraler Erfolgsfaktor für eine gute Gründungsförderung bewertet – das sind knapp 38 Prozent (Mehrfachnennungen möglich).

Gründungsförderung ist in der Mehrheit der Hochschulen in den Zielvereinbarungen verankert.

 
Koordinierungsstellen und Gründungsbeiräte an Hochschulen
Nahezu alle antwortenden Hochschulen verfügen über eine Koordinierungsstelle der Gründungsförderung (97 Prozent, N = 195). 122 der 195 antwortenden Hochschulen (dies entspricht knapp 63 Prozent) geben an, dass sie über einen Gründungsbeirat verfügen, davon 41 Prozent auf Hochschulleitungsebene. Hier fand eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Erhebungszeitraum 2019 statt:  im Gründungsradar 2020 gaben 98 Hochschulen, das heißt 53 Prozent (N = 184), an, über einen Gründungsbeirat zu verfügen.
 

Ideenscouting und Technologiescreening
Beim Thema Ideenscouting hat sich seit der letzten Befragung einiges getan: So verfügen mittlerweile rund 55 Prozent der antwortenden Hochschulen über ein systematisches und bereichsübergreifendes Ideenscouting beziehungsweise Technologiescreening, um das Gründungspotenzial von innovativen Technologien und Ideen aus der Forschung zu erkennen (N = 194). Im Erhebungszeitraum 2019 waren es lediglich 41 Prozent (N = 184). Ein weiteres knappes Viertel der antwortenden Hochschulen (rund 24 Prozent) arbeitet derzeit an der Umsetzung eines solchen Ideenscoutings.

Das systematische und bereichsübergreifende Ideenscouting/Technologiescreening ist an den Hochschulen erheblich angestiegen.

 
Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum an den Hochschulen
114 und damit rund 59 Prozent der 195 antwortenden Hochschulen geben an, über schriftlich fixierte Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum wie beispielsweise Patenten zu verfügen, die den Hochschulmitgliedern auch zugänglich sind. Weitere rund 19 Prozent arbeiten derzeit daran, knapp 23 Prozent verfügen jedoch über keine schriftlich fixierten Regelungen. Hierbei gibt es deutliche Unterschiede in Abhängigkeit von der Hochschulgröße: Nur ein Drittel der kleinen Hochschulen verfügt über schriftlich fixierte Regelungen, jedoch knapp 69 Prozent der mittleren und knapp 78 Prozent der großen Hochschulen. Im Vergleich zum Gründungsradar 2020 ist der prozentuale Anteil bei den kleineren und mittleren Hochschulen leicht gestiegen, bei den großen ist er nahezu gleich geblieben.

Die schriftlich fixierten Regelungen beinhalten dabei eine Vielfalt an Themen (Mehrfachnennungen möglich): So geben rund 57 Prozent der antwortenden Hochschulen an, dass diese Regelungen exklusive Nutzungsrechte für die Gründerinnen und Gründer beziehungsweise Gründungen beinhalten, knapp 54 Prozent beinhalten am Umsatz orientierte Lizenzgebühren, rund 40 Prozent klare  Regelungen zur Nutzungsdauer und knapp 35 Prozent Regelungen im Falle eines Buy-outs. Im Vergleich zur vorangegangenen Erhebung sind leichte Steigerungen bei allen Themen zu beobachten, außer bei den Regelungen zur Nutzungsdauer. Deren Anteil blieb in etwa gleich.
 

Finanzierung der Gründungsförderung
Für die Gründungsförderung ist die Finanzierung deutlich gestiegen: Die Befragten geben über alle Hochschulen hinweg für den Erhebungszeitraum 2021 ein Budget von 187,6 Millionen Euro an und damit rund 60 Millionen, also rund ein Drittel mehr als noch im Erhebungszeitraum 2019 des Gründungsradars 2020. Das Wachstum ist unter anderem auf die EXIST-Potentiale-Förderung sowie die Exzellenz Start-up Center-Förderung in Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Die Finanzierung der Gründungsförderung ist immer noch beziehungsweise sogar leicht stärker als im Jahr 2019 von Drittmitteln geprägt: Drei Viertel des Budgets – 139,4 Millionen Euro – sind Drittmittel. Daraus sind wiederum mindestens 12 Prozent private Drittmittel (16,8 Millionen Euro). Die Daten basieren auf den Angaben von 174 Hochschulen.

Das Budget zur Finanzierung der Gründungsförderung beträgt 187,6 Millionen Euro.

 
​Anreizstrukturen für Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
Die aktive Beteiligung von Professorinnen und Professoren sowie von weiterem wissenschaftlichen Personal ist ein wichtiger Faktor zur Etablierung einer erfolgreichen Gründungsförderung an Hochschulen. Neben intrinsischer Motivation spielen auch Anreizstrukturen eine wichtige Rolle: Diese sind wie im Erhebungszeitraum immer noch gleichermaßen vielfältig, wobei sich die Zahlen sichtbar positiv entwickelt haben, insbesondere was die zeitliche Entlastung und Reputationsgewinne angeht (Mehrfachnennungen möglich):

166 der antwortenden 193 Hochschulen geben an, dass es zumindest eine Form von Anreizstruktur an ihrer Institution gibt. Hierunter fallen zum Beispiel Lehrdeputatsreduzierungen beziehungsweise -anrechnungen (97 Nennungen), Leistungszulagen (69 Nennungen) oder Auszeichnungen (66 Nennungen).

Stifterverband 2022
N=193, Mehrfachantworten möglich
Stifterverband 2022
N=193, Mehrfachantworten möglich
Stifterverband 2022
N=193, Mehrfachantworten möglich