Monitoring und Evaluation in der Gründungsförderung an Hochschulen

Die Wirkungsmessung der in der Gründungsförderung umgesetzten Aktivitäten ist unentbehrlich, um deren Ergebnisse zu beurteilen und die zugrundeliegenden Maßnahmen bei Bedarf anzupassen.

Kontinuierliches Monitoring, strukturierte Nachverfolgung der Gründungsvorhaben und Gründungen sowie die Evaluation der Gründungsförderung sind sowohl für die interne Analyse als auch die externe Sichtbarmachung von Entwicklungen notwendig. Sie sollten von den Hochschulen von Anfang mitgedacht und Ressourcen dafür eingeplant werden. Eine Standardisierung dieser Prozesse kann dazu beitragen, die Datenerhebung kontinuierlich mit geringem Aufwand durchzuführen. Die Hochschulen haben zum Monitoring und Evaluation ihrer Gründungsförderung folgende Angaben gemacht.
 

Monitoring der Gründungsaktivitäten an Hochschulen
90 der Hochschulen und damit 46 Prozent geben an, eine standardisierte Dokumentation durchzuführen, ob aus den betreuten Gründungsvorhaben eine Gründung entsteht. 40 Prozent führen eine nicht-standardisierte Dokumentation durch. Bei rund sieben Prozent der Hochschulen gibt es keine Dokumentation; ebenso viele Institutionen arbeiten konkret an einer Dokumentation. Das Gefälle bleibt vergleichbar zur vorhergehenden Erhebung: Im Gründungsradar 2020 gaben insgesamt drei Viertel der 184 antwortenden Hochschulen an, dass sie eine Dokumentation durchführen, davon knapp die Hälfte mit einem standardisierten Prozess. 19 Prozent der Hochschulen arbeiteten damals an einer Dokumentation. An fünf Prozent fand keine Dokumentation statt.

Bei der Nachverfolgung der aus den betreuten Gründungsvorhaben entstandenen Gründungen gestaltet sich die Verteilung folgendermaßen: 104 der 195 antwortenden Hochschulen (53 Prozent) führen eine Nachverfolgung durch, aber nicht standardisiert. 59 Hochschulen nutzen eine standardisierte Nachverfolgung. Jeweils 16 Hochschulen nutzen keine Nachverfolgung beziehungsweise entwickeln diese derzeit. Hier gab es eine deutliche Steigerung zur Erhebung des Gründungsradars 2020: Damals gaben noch 43 der 184 Hochschulen an, dass sie an einer Nachverfolgung arbeiten. 90 Hochschulen behielten Gründungen nicht standardisiert im Blick, immerhin 39 standardisiert. Zwölf Hochschulen gaben an, keine Nachverfolgung zu betreiben.

Stifterverband 2022
Stifterverband 2022
Stifterverband 2022

 
Evaluation der Gründungsförderung

130 der 195 antwortenden Hochschulen (knapp 67 Prozent) geben an, dass eine Evaluation der Arbeit der Gründungsförderung in regelmäßigen Abständen stattfindet, bei knapp 24 Prozent der Hochschulen findet diese immerhin noch unregelmäßig statt. In knapp zehn Prozent der Hochschulen gibt es keine Evaluation. Hier gibt es eine deutliche positive Entwicklung im Vergleich zum Gründungsradar 2020: Damals führte nicht einmal die Hälfte der Hochschulen (N=184) eine Evaluation in regelmäßigen Abständen durch, 31 Prozent in unregelmäßigen Abständen und bei 21 Prozent gab es keine Evaluation. Ein Grund für die gestiegenen Evaluationsquoten sind sicherlich die geforderten Selbstberichte und Reportings im Rahmen von Förderprogrammen des Bundes und der Länder, denen die Hochschulen nachkommen müssen. Der Gründungsradar wird weiterhin von einer Vielzahl der Hochschulen als Monitoring-Instrument genutzt. Dies belegt die wiederholt gestiegene Rücklaufzahl von 184 auf 196 Hochschulen im Vergleich zum Gründungsradar 2020 sowie die individuellen Rückmeldungen im Rahmen der Feldphase des Gründungsradars 2022.